Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3662
BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,3662)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1995 - 1 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,3662)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95 (https://dejure.org/1995,3662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe über einem Jahr - Gesamtstrafe - Bemessung nach Wochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 39, § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

    Auszug aus BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95
    Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. BGHSt 16, 167 sowie BGH, Beschl. vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80; Horn in SK StGB § 39 Rdn. 3).
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 121/80

    Schuldspruchänderung durch Neubildung einer neuen Gesamtfreiheitstrafe

    Auszug aus BGH, 13.11.1995 - 1 StR 622/95
    Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. BGHSt 16, 167 sowie BGH, Beschl. vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80; Horn in SK StGB § 39 Rdn. 3).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19

    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Zwar ist eine Freiheitsstrafe von längerer Dauer nach vollen Monaten und Jahren zu bemessen (§ 39 StGB), jedoch ist hiervon ausnahmsweise eine Abweichung geboten, wenn dies im Falle der Bildung einer Gesamtstrafe dazu führen würde, dass diese - wie hier - entgegen der Vorgabe des § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB der Summe der zugrundeliegenden Einzelstrafen entspräche (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in

    Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88; Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137).
  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 417/99

    Versuch der Gefangenenbefreiung; Bestechlichkeit; Strafvereitelung im Amt;

    Die Bildung einer Gesamtstrafe von zwei Jahren, vier Monaten und einer Woche Freiheitsstrafe aus den Einzelstrafen von zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen verstößt nicht gegen § 39 StGB (BGH NStZ 1996, 187).
  • BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung

    Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann unter den vorliegenden Umständen nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe von über einem Jahr nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (BGHSt 16, 167; BGH, Beschluß vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 39 Rdn. 6).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 472/06

    Überhöhte Gesamtstrafenbildung (Summe der beiden Einzelstrafen);

    Durch diese nach Maßgabe von § 54 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 StGB niedrigst mögliche Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGH NStZ 1996, 187) wird der Angeklagte unter keinen Umständen beschwert, nachdem der Tatrichter von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB keinen Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05

    Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung

    Die verhängten Einzelstrafen von einem Jahr, einem Monat und zwei Wochen verstoßen gegen § 39 StGB (vgl. u.a. BGH NStZ 1996, 187; Senatsbeschluss vom 28. April 2004 - 2 StR 95/04).
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon

    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht